16.08.2022
Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutz- Basismaßnahmenverordnung
Schüler:Innen, Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal müssen sich am 22., 24. und 26. August 2022 in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Die Testung erfolgt durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht; die durchgeführte
Testung und deren negatives Ergebnis ist von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einer oder einem Sorgeberechtigten zu bescheinigen.