Aktueller Sachstand / Lage zum Coronavirus für den Bereich Dahme-Spreewald und Luckau
Stand: 22.01.2021, 11:26 Uhr
Alle Änderungen werden in rot markiert und nach 5 Tagen in schwarz hinterlegt.
Ein Appell an die Luckauer: Aufgrund der weiterhin stark anhaltenen Anzahl von Neuinfektionen in Luckau bitten wir Sie weiterhin unbedingt auf die Hygiene- und Abstandsregeln zu achten und unnötige Kontakte zu vermeiden.
Die aktuellen Änderungen beruhen auf der Pressekonferenz des Brandenburger Kabinetts vom 21.01.2021, 15.30 Uhr. Sobald die 5. Eindämmungsverordnung Land Brandenburg veröffentlicht wurde, werden diese wie gewohnt verlinkt. Die neue 5. Eindämmungsverordnung gilt ab dem 23.01.2021
Werte Bürgerinnen und Bürger,
um Verunsicherungen vorzubeugen und Sie auf dem aktuellen Sachstand zu halten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen für Luckau bzw. für den Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) H I E R. Dort finden Sie auch die Nummern der Bürgertelefonesowie eine tägliche Presseinformation. Zu empfehlen ist auch die Seite des Koordinierungszentrum Krisenmanagement. Eine Übersicht (Dashboard) der aktuellen Inzidenzwerte im Land Brandenbug finden Sie H I E R.
Mit Stand 22.01.2021 liegt die 7-Tage Inzidenz bei 200,2 Infizierten auf 100.000 Einwohner (Inzidenzwert) im Landkreis Dahme-Spreewald. Es gilt somit weiterhin die rote Stufe.
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) und medizinische Masken
Grundsätzlich haben alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr im öffentlichen Raum überall dort eine MNB zu tragen, wo die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen nicht möglich ist, so auch an Haltestellen, in Büro- und Verwaltungsgebäuden und Personenaufzügen, im Hort, in Schulen, Gebäuden mit Essenausgabe, auf Märkten, bei religiösen Veranstaltungen und Versammlungen.
Medizinische Masken müssen im Nahverkehr, in Geschäften, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden.
Diese Pflicht gilt vorerst bis zum 14.02.2021.
Wer vorsätzlich das Tragen verweigert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.
Zu einer Befreiung (Stand 13.01.2021): Ein ärztliches Zeugnis muss mindestens den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten; im Falle der Vorlage gegenüber Behörden muss dieses zusätzlich den Grund zur Befreiung enthalten. Auch muss sie im Original mitgeführt werden.
Foto: Stadt Luckau und www.facebook.com/UnserBrandenburg
Alkoholverbot im öffentlichen Raum
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt.
15 km Grenze
Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf 15 km um den jeweiligen Landkreis beschränkt, für Luckau LDS, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Eine Visualisierung der genauen Grenze finden Sie im Brandenburgviewer. Dazu müssen Sie in der Legende unter: "Corona: 15-km-Grenze" den Landkreis aktivieren.
Schule / Kita / sonstige Bildungseinrichtungen
Voraussichtlich bis zum 14.02.2021 werden alle Schüler im Distanzunterricht unterrichtet. Dies gilt nicht für Schüler der Abschlussklassen sowie im letzten Ausbildungsjahr. Für den Distanzunterricht in der Grundschule erfolgt weiterhin auch eine Notbetreuung, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, oder, wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind und für Alleinerziehende, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Die Hortbetreuung bleibt auf eine Notbetreuung beschränkt. Schulpflichtige Kinder der 1. bis 4. Schuljahrgangsstufe sollen nur dann betreut werden können, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, oder, wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind und Alleinerziehende, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Vorrang sollte die häusliche Betreuung haben. Den Antrag auf Notbetreuung finden Sie H I E R.
Die Kitas bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Es wird allerdings an die Eltern durch die Landesregierung appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich zu Hause zu betreuen. Ab einem Inzidenzwert von 300 für mindestens drei Tage in Folge im LDS werden auch die Kitas geschlossen und auch dort gibt es dann nur noch eine Notbetreuung.
Die Kita Zwergenhaus am Park in Cahnsdorf bleibt bis einschließlich 01.02.2021 aufgrund mehrerer positiver Covid-19 Fälle geschlossen. Die Eltern wurden bereits informiert.
Zu beachten ist, dass ausschließlich Kinder ohne Anzeichen einer SARS-CoV-2 Infektion betreut werden dürfen bzw. zur Schule dürfen.
Ausführliche Informationen finden Sie H I E R auf der Seite des Landes Brandenburg.
Weitere Bildungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
Präsenzangebote in Bildungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen insbesondere in Musikschulen, Kunstschulen und Fahrschulen sind nur mit jeweils bis zu fünf Schülern zulässig.
Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten ist untersagt.
Die Bundesregierung will Familien mit Einkommenseinbußen wegen der Corona-Krise unter die Arme greifen. Das Kabinett hat dafür am Montag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Danach sollen Familien leichter einen Kinderzuschlag beantragen können. Wie Sie den Kinderzuschlag erhalten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Die Bundesregierung will Familien mit Einkommenseinbußen wegen der Corona-Krise ebenfalls unterstützen. Seit dem 01.04.2020 gibt es eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die zwar arbeiten, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der gesamten Familie langt. Pro Kind kann der Kinderzuschlag monatlich bis zu 185 Euro betragen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder direkt H I E R.
Öffentliche Einrichtungen / Spielplätze
Das Rathaus der Stadt Luckau ist weiterhin für Sie erreichbar. Die allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus sind jedoch bis auf Weiteres eingestellt. Der Zugang in das Rathaus ist nach vorheriger Termin-Bestätigung aber weiterhin möglich. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig vor Besuch im Rathaus einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter oder im Fachbereich. Auch bitten wir zu beachten, dass keine Personen mit Kontakt zu COVID-19-Patienten in den letzten 10 Tagen sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen jeder Schwere das Rathaus betreten dürfen.
Luckau-Gutscheine
Aufgrund der aktuellen Situation bietet die Stadt Luckau an, dass Luckau-Gutscheine per E-Mail an stadt@luckau.de bestellt und nach dem Zahlungseingang im Rathaus abgeholt oder auf Wunsch an Sie per Einschreiben versendet werden können. In Fall der Zusendung kommen weitere Kosten für ein Standard-Einschreiben sowie für das Briefporto in Höhe von insgesamt 4,10 Euro hinzu.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, welche Gutscheinstückelung und Anzahl an Geschenkumschlägen Sie wünschen, ob eine Abholung im Rathaus (Servicebüro) erfolgen soll oder doch eine Lieferung per Einschreiben. In diesem Fall benötigen wir Ihre Anschrift. Nach der Anfrage erhalten Sie eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail mit Bankverbindung und Verwendungszweck. Bei weiteren Fragen rufen Sie gern im Tourismusbüro der Stadt Luckau unter 03544 1299714 oder im Servicebüro unter 03544 594 0 an.
Sollten Sie Hinweise haben, nutzen Sie bitte den Maerker auf unserer Homepage.
Kulturkirche und Bibliothek
Das Museum und die Bibliothek sind bis vorerst 28.02.2021 geschlossen und alle öffentlichen Veranstaltungen in der Kulturkirche sind abgesagt. Nach telefonischer oder Rücksprache per E-Mail ist jedoch der Tausch von Medien in der Bibliothek oder die Einsichtnahme in Unterlagen des Museums möglich. Die Bibliothek muss leider bis zum 25.01.2021 geschlossen bleiben. Die ausgeliehenen Medien sind bis zum 09.02.2021 verlängert.
Alle Jugendclubs der Stadt Luckau sind bis vorerst 28.02.2021 geschlossen. Die Gemeindezentren können unter Beachtung aller Hygienebestimmungen für notwendige Sitzungen weiterhin genutzt werden.
Spielplätze
Der Besuch und die Nutzung ist nur durch Kinder bis zum 14. Lebensjahr und in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet. Die aufsichtsbefugte Person ist für die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Kindern verantwortlich.
Revierpolizei
Die Revierpolizei ist bis auf Weiteres nur noch per vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus erreichbar. Termine können unter Tel.: 03546 77 1047 vereinbart werden.
Möchten Sie ein Anzeige erstatten, geht dies im Übrigen auch einfach und schnell H I E R online.
Nutzung von öffentlichen & privaten Sportanlagen
Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Indoorspielplätze, Fitnessstudios, Tanzstudios, -schulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen sind bis voraussichtlich 14.02.2021 zu schließen bzw. die Nutzung untersagt. Ausgenommen ist im Freien der Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.
Geschäfte und Handel
Bitte beachten Sie: Zur Einhaltung der Hygienestandards besteht für jeden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr die Pflicht eine medizinische Maske in Geschäften zu tragen. Dies gilt für Kunden und Beschäftigte. Beschäftigte, die keinen direkten Kundenkontakt haben oder wenn an ihrem Arbeitsplatz die Ausbreitung von Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen (z.B. Glasscheibe) wirkungsvoll verringert wird, brauchen keine MNB zu tragen. Der Kunde hingegen muss dies.
Geschäfte des Einzelhandels dürfen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen (Hygienekonzept) weiterhin geöffnet bleiben. Es gilt: bis 800 qm Verkaufsfläche - pro 10 qm 1 Kunde, über 800 - pro 20 qm 1 Kunde.
Nachfolgende Geschäfte dürfen geöffnet bleiben:
- Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte
- Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser
- Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
- Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenfachmärkte nur für Gewerbekunden
- landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln
- Tankstellen
- Tabakwarenhandel
- Verkaufsstände auf Wochenmärkten (Lebensmittel)
- Banken und Sparkassen sowie Poststellen
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Reinigungen und Waschsalons
- Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge (Der Verkaufsbereich ist wie im März und April zu schließen)
- Abhol- und Lieferdienste
- medizinisch notwendige Behandlungen z.B. Physio- und Ergotherapien, Fußpflege
Der Großhandel bleibt ebenfalls geöffnet.
Wenn durch Verkaufsstellen des Einzelhandels Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der zugelassene Sortimentsteil überwiegt. Die betreffenden Verkaufsstellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Verkaufsstelle der nicht zugelassene Teil des Sortiments überwiegt, gilt die Schließungsanordnung bis zu einer entsprechenden Aufstockung des zugelassenen Sortiments für die gesamte Verkaufsstelle.
Alle nicht zuvor genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugängliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind für den Publikumsverkehr bis mindestens zum 14.02.2021 zu schließen. Dies sind im Speziellen:
- Baumärkte für nicht Gewerbetreibende
- Gastronomiebetriebe, Kantinen (außer Schulkantinen), Bars usw.. Der Liefer- und Abholservice
ist weiterhin zulässig. Sitzmöglichkeiten, Stehtische usw. sind zu entfernen.
- Indoorsport (auch Einzelunterricht im Fitnessstudio) mit Ausnahme von medizinisch
notwendigem Sport
- touristische Übernachtung auch auf Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie in
Ferienwohnungen und -häusern
- Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Freizeitparks, Bibliothek, Museum, der
Indoorspielplatz oder Fitnessstudios
- Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe,
in deren die Behandlung nicht medizinisch notwendig sind.
- Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen, Messen und Feste, Bordelle und ähnliche
Angebote
- Saunen und ähnliche Einrichtungen
Empfehlung: Für den Besucherverkehr zu schließen bedeutet nicht, dass sich der Geschäftsinhaber und Angestellte nicht mehr im Geschäft befinden dürfen. Diese dürfen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen um beispielsweise die Abholung oder Lieferung von Waren vorzubereiten. Damit Personen, die Ihre Ware abholen möchten auf sich aufmerksam machen, empfiehlt sich z. B. eine Türglocke nachzurüsten.
Informationen für klein- und mittelständische Unternehmen zum Thema Soforthilfe, Fragen zu Kurzarbeit, Steuerrecht und vieles mehr finden Sie H I E R.
Hinweise und Informationen zum Thema Gäste und Touristiker, Gastronomie, Hotel- und Pensionsbesitzer der Stadt Luckau finden Sie H I E R.
Veranstaltungen, Versammlungen, Treffen
Bitte befolgen Sie, dass es sich hierbei um eine Kurzfassung handelt. Den ausführlichen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Eindämmungsverordnung. Unverändert sind die Hygienevorschriften wie der Mindestabstand zu beachten und einzuhalten.
1.) Versammlungen
Diese sind nach Anmeldung bei der zuständigen Versammlungsbehörde (Polizei) und unter Vorlage eines Hygienekonzeptes mit maximal 500 Personen zulässig, solange die Inzidenz beim unter 200 liegt. Alle Anwesenden sind u. a. per Anwesenheitsnachweis zu erfassen und haben eine MNB zu tragen.
2.) Religiöse Veranstaltungen
Diese sind mit einem entsprechenden Hygienekonzept innen und außen zulässig. Zudem ist das Tragen einer MNB vorgeschrieben. Alle Anwesenden sind per Anwesenheitsnachweis zu erfassen. Gottesdienste mit mehr als 10 Personen sind beim zuständigen Ordnungsamt mindestens 2 Tage zuvor anzuzeigen.
3.) Private Treffen / Aufenthalt im öffentlichen Raum
Es dürfen sich nur noch 1 Haushalt und eine weitere Person zeitgleich treffen. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.
4.) Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter
Diese sind unter freiem Himmel mit maximal 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen maximal 50 zeitgleich Anwesenden zulässig.
Reiserückkehrer
Sollten Sie aus einem ausländischen Risikogebiet eingereisen, müssen Sie nach spätestens 48 h einen Corona-Test durchführen lassen. Es gilt zudem eine 10-tägige Quarantäne. Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt (für Luckau das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald) zu kontaktieren. Während der Quarantäne dürfen sie keinen Besuch empfangen. Eine laufende Quarantäne kann beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses beendet werden. Zu den Risikogebieten gehören auch zahlreiche Urlaubsgebiete und auch Polen.
Täglich aktuelle Informationen und alle Länder finden Sie unter www.rki.de
Nachbarschaftshilfe
Ein Appell an alle: Bitte helfen Sie anderen Menschen, die zu den Risikogruppen gehören bzw. sich in Quarantäne befinden. Bieten Sie diesen Hilfe z. B. bei Einkäufen, Gassi gehen mit dem Hund oder anderen Tätigkeiten außerhalb der Wohnung an.
Zudem bietet auch die evangelische Kirche Hilfe an. Sollten Sie diese benötigen, können Sie sich über Tel.: 0174 6879 490 bei Pfarrer Meyer melden. Auch der Bürgeroffene Gewerbeverein „Wir sind Luckau“ e.V. bietet diese Hilfe an. Sie erreichen den Verein unter Tel.: 0152 26511 100.
Auch das Autohaus Tosch bietet nun einen kostenlosen Einkaufsservice mit mehreren Fahrzeugen an. Das Team ist unter Tel.: 0152 57325 000 zu erreichen.
Sollten auch Sie einen solchen Service anbieten dürfen Sie sich gern an anzeiger@luckau.de wenden.
Fragen und Antworten zur Erkrankung
Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung?
Persönliche Hygiene! Waschen Sie sich regelmäßig Ihre Hände. Wasser und Seife reichen hierbei völlig aus. Eine zusätzliche Behandlung der Hände mit Desinfektionsmittel ist nicht notwendig. Vermeiden Sie zudem Menschenansammlungen jeder Art. Unterstützen Sie zudem Senioren, da diese zur Risikogruppe gehören und erledigen Sie beispielsweise Einkäufe für diese.
Wer könnte sich mit COVID-19 angesteckt haben?
Die höchste Ansteckungsgefahr entsteht bei engem Kontakt zu Erkrankten. Hiervon betroffen sind Familienangehörige oder Personen die einen mind. 15 minütigen direkten „Face to Face“ Kontakt mit einem Erkrankten hatten. Das bloße Aufhalten in einem Raum mit einem Erkrankten führt zu keiner Ansteckung.
Was sind Anzeichen für eine mögliche Erkrankung?
Vor allem gesunde Menschen haben teilweise gar keine Anzeichen. Sollten Sie jedoch Fieber, Husten oder beispielsweise Kurzatmigkeit haben, rufen Sie Ihren Arzt an und vereinbaren telefonisch einen Termin. Bitte gehen Sie nicht direkt in die Praxis. Ihr Hausarzt gibt Ihnen am Telefon alle weiteren Informationen.
Ich bin erkrankt. Was nun?
Leicht Erkrankte werden häuslich isoliert und dürfen nach Gesundung wieder arbeiten, in die Schule usw. Schwer Erkrankte werden stationär behandelt, isoliert und dürfen nach Genesung wieder arbeiten usw.
Ich war in einem Risikogebiet bzw. hatte Kontakt zu einem Erkrankten. Was soll ich tun?
Bitte kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt unverzüglich telefonisch, auch dann, wenn Sie noch keine Symptome aufweisen. Alles Weitere erfahren Sie von ihm. Meiden Sie zudem den Kontakt zu anderen Menschen.
Allgemeine Informationen zum Corona-Virus
Der Übertragungsweg von Corona erfolgt über Tröpfcheninfektion. Dies geschieht hauptsächlich durch „ungeschützten“ Husten und Niesen. Die Inkubationszeit kann 1 bis 15 Tage betragen. Risikogruppen für schwere Verläufe können Personen ab etwa 60 Jahre sein, Raucher oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen des Herzens, Lunge, Leber, Krebs, mit einem geschwächten Immunsystem oder auch Schuppenflechte. Menschen die nicht den Risikogruppen angehören haben teilweise gar keine Symptome.
Mit Stand 22.01.2021 gibt es im Land Brandenburg 64.482 bestätigte Fälle, davon aktuell 14.690 erkrankt. In LDS gibt es 4.237 Fälle, davon sind 3.408 nachgewiesene Erkrankte genesen (Quelle RKI). Mit Stand 22.01.2021 gibt es in Luckau 374 bestätigte Fälle, 328 davon sind genesen, 14 sind verstorben (Quelle LDS).
Gesetze/ Informationen
Aufgrund der zahlreichen und ständigen Änderungen haben wir uns entschieden den gesamten Wortlaut des Gesetzes als Direktlink zum Land Brandenburg einzustellen. Durch anklicken des Wortes gelangen Sie zum aktuellen Gesetzestext.
4. Eindämmungsverordnung Land Brandenburg
5. Eindämmungsverordnung Land Brandenburg (folgt)
SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg
Informationen zur Impfung*
* In Brandenburg werden derzeit nur Personen über 80, Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das Personal in der Altenpflege und in medizinischen Einrichtungen geimpft. Eine Terminvereinbarung zur Impfung erfolgt nicht automatisch. Seit 04.01.2021 ist ein Callcenter zur telefonischen Terminvergabe über die kostenfreie Rufnummer 116 117 erreichbar - täglich von 8 bis 20 Uhr. Später soll auch eine Online-Buchung möglich sein.