15.01.2024

Information zur Verteilung des Luckauer Lokalanzeigers mit Amtsblatt seit dem 01.01.2024

Die Verteilung des Lokalanzeigers mit innenliegendem Amtsblatt erfolgt in Luckau nebst Orts- und Gemeindeteilen über die Deutsche Post AG. Um die Produktionskosten für das Mitteilungsblatt so gering wie möglich zu halten sowie dieses allen Haushalten kostenlos zur Verfügung stellen zu können, erfolgt die Refinanzierung zum Teil durch Werbeanzeigen über die LINUS WITTICH Medien KG.
 
Jeder Empfänger von unadressierten, sogenannten POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen hat ein Selbstbestimmungsrecht, sich von unerwünschten Einflüssen, so auch Werbung, freizuhalten. Soweit Sie dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben möchten, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk (Hinweis) am Briefkasten (z. B. „Keine Werbung“) zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher am Briefkasten vor, wünscht der jeweilige Empfänger den Einwurf von POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen nicht. Durch die Bundesnetzagentur ist die Deutsche Post AG nunmehr dazu angehalten worden, diesen Sperrvermerk ab dem kommenden Jahr umzusetzen.
 
Der Luckauer Lokalanzeiger enthält Werbung. Dies hat zur Folge, dass seit dem 01.01.2024 Personen mit einem Sperrvermerk keinen Lokalanzeiger mit Amtsblatt mehr erhalten. Für den Gemeindebereich Luckau betrifft das laut Deutsche Post AG derzeit ca. 470 Haushalte.
 
Sollten Sie weiterhin die Zustellung des Luckauer Lokalanzeigers mit innenliegendem Amtsblatt per Post wünschen, muss der Sperrvermerk am Briefkasten entfernt werden. In den Monaten Januar und Februar 2024 wird die Stadt Luckau übergangsweise zusätzliche Exemplare des Luckauer Lokalanzeigers im Servicebüro bereithalten. Zudem stehen alle Lokalanzeiger und Amtsblätter seit 2007 auf der Homepage der Stadt Luckau digital zur Verfügung.

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